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LG Aachen, 03.11.2020 - 33a StVK 831/20 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StVollZG NRW § 35 Abs. 1. S. 1, S. 2; 32 ASbs. 1; SGB IV § 18
Taschengeld; Haft; Bedürftigkeit - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen - StVK 831/20
- LG Aachen, 03.11.2020 - 33a StVK 831/20
- OLG Hamm, 10.03.2021 - 1 Vollz (Ws) 543/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 29.03.2016 - 1 Vollz (Ws) 453/14
Berechnung des Taschengeldanspruchs des Verurteilten
Auszug aus LG Aachen, 03.11.2020 - 33a StVK 831/20
Der gegenständlichen Taschengeldanspruch, welcher seiner Natur nach nach Zeitabschnitten bemessen ist, ist in materieller Hinsicht von den jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen innerhalb der jeweiligen Zeitabschnitte abhängig, weshalb insoweit nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen, welche die vorliegend relevante sozialrechtliche Komponente des Taschengeldes ebenfalls bestimmen, nicht allein auf die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung als solche abzustellen ist, wonach gegebenenfalls ein Wegfall einer ursprünglichen Inhaftierung zu Lasten des Betroffenen zu berücksichtigen wäre, sonder vielmehr darauf, ob aufgrund einer behördlichen Überprüfung das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen zu dem sich aus dem Gesetz ergebenden zeitlichen Bezugspunkt in der Vergangenheit zu bejahen sind (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 29.3.2016 - 1 Vollz (Ws) 453/14, BeckRS 2016, 18541).